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   BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97   

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BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97 (https://dejure.org/1997,14452)
BVerfG, Entscheidung vom 30.12.1997 - 1 BvR 5/97 (https://dejure.org/1997,14452)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 5/97 (https://dejure.org/1997,14452)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art. 20 Abs. 3

 
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  • BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2339/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Grundstückskomplex

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    - 1 BvR 2339/95 - - 1 BvR 5/97 -.

    - 1 BvR 2339/95 -,.

    Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2339/95 betrifft ein Ersuchen des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen auf Eintragung eines Zustimmungsvorbehalts im Grundbuch nach § 11 c Satz 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Buchstabe b des Vermögensgesetzes (VermG) für ein in Berlin-Mitte gelegenes, von der Beschwerdeführerin beanspruchtes bebautes Grundstück, das zum Gesamtkomplex "Komische Oper" gehört.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    Sie werfen keine Fragen auf, die nicht bereits verfassungsrechtlich geklärt wären (zur Eigentumsgarantie und dem Erfordernis vorhandener durchsetzbarer vermögenswerter Rechtspositionen vgl. BVerfGE 52, 1 ; 68, 193 ; 83, 201 ; 84, 90 ; 94, 12 ; zu Art. 20 Abs. 3 GG BVerfGE 87, 273 und Beschluß vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92 und 1 BvR 307/94 -, Umdruck S. 28).

    Daß diese bei der Auslegung des genannten Abkommens Bedeutung und Reichweite des Art. 14 Abs. 1 GG verkannt haben könnten, ist ebenfalls nicht anzunehmen, weil die Eigentumsgarantie zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik als Vertragspartner noch nicht maßgeblich war (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    Sie werfen keine Fragen auf, die nicht bereits verfassungsrechtlich geklärt wären (zur Eigentumsgarantie und dem Erfordernis vorhandener durchsetzbarer vermögenswerter Rechtspositionen vgl. BVerfGE 52, 1 ; 68, 193 ; 83, 201 ; 84, 90 ; 94, 12 ; zu Art. 20 Abs. 3 GG BVerfGE 87, 273 und Beschluß vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92 und 1 BvR 307/94 -, Umdruck S. 28).

    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94

    Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 -,.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage dagegen auf die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland abgewiesen (vgl. BVerwGE 99, 276).

  • BGH, 14.11.1996 - III ZR 304/95

    Revisivilität von der ehemaligen DDR zur Regelung vermögensrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. November 1996 - III ZR 304/95 -.

    Der Bundesgerichtshof hat die Klage dagegen abgewiesen (vgl. BGHZ 134, 67).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    Dieses kann auf Verfassungsbeschwerde hin nur eingreifen, wenn fachgerichtliche Entscheidungen Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ), oder wenn die Rechtsfindung im Einzelfall willkürlich ist und deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    Daß diese bei der Auslegung des genannten Abkommens Bedeutung und Reichweite des Art. 14 Abs. 1 GG verkannt haben könnten, ist ebenfalls nicht anzunehmen, weil die Eigentumsgarantie zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Abkommens für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik als Vertragspartner noch nicht maßgeblich war (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    Sie werfen keine Fragen auf, die nicht bereits verfassungsrechtlich geklärt wären (zur Eigentumsgarantie und dem Erfordernis vorhandener durchsetzbarer vermögenswerter Rechtspositionen vgl. BVerfGE 52, 1 ; 68, 193 ; 83, 201 ; 84, 90 ; 94, 12 ; zu Art. 20 Abs. 3 GG BVerfGE 87, 273 und Beschluß vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92 und 1 BvR 307/94 -, Umdruck S. 28).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
    Sie werfen keine Fragen auf, die nicht bereits verfassungsrechtlich geklärt wären (zur Eigentumsgarantie und dem Erfordernis vorhandener durchsetzbarer vermögenswerter Rechtspositionen vgl. BVerfGE 52, 1 ; 68, 193 ; 83, 201 ; 84, 90 ; 94, 12 ; zu Art. 20 Abs. 3 GG BVerfGE 87, 273 und Beschluß vom 12. November 1997 - 1 BvR 479/92 und 1 BvR 307/94 -, Umdruck S. 28).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

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